Neue Nutzungsdauer (Abschreibung) für Computerhardware

BMF ändert Nutzungsdauer für Computerhardware

Sehr geehrte Kunden

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 26.02.2021 die Nutzungsdauer für Computerhardware geändert.
Die Abschreibung wird somit von drei Jahren auf nunmehr ein Jahr abgeändert.
Alle weiteren Informationen können Sie direkt aus dem Schreiben des BMF entnehmen: https://bit.ly/3aVOAsQ

 

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