Stempeln Sie schon (wieder)?

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht
Im September 2022 beschloss das Bundesarbeitsgericht, dass die Arbeitszeiterfassung fortan verpflichtend wird. Arbeitgeber müssen ein »objektives, verlässliches und zu- gängliches System« einführen, »mit dem die von Arbeit- nehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann«. Bisher bestand in Deutschland nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden. Das reicht nun nicht mehr aus, denn nur wenn die gesamte Arbeitszeit erfasst wird, kann die bestehende Obergrenze von in der Regel 48 Wochen- stunden eingehalten werden.

Arbeitszeit erfassen: Diese Möglichkeiten gibt es
Per Stechkarte, in digitaler Form oder aber analog: Das Urteil gewährt den Unternehmen gewisse Spielräume, wie Arbeitszeiten aufgezeichnet werden können. Arbeiten Ihre Mitarbeitenden nicht nur im Büro, sondern auch im Home Office oder mobil, lohnt sich ein Software-Tool, in das die Arbeitszeit eingetragen werden kann. Arbeiten Ihre Mitarbeitenden vor Ort, könnte sich eine Stechuhr lohnen, welche mittlerweile auch die digitale Arbeitszeit- erfassung ermöglicht. Für sehr kleine Betriebe wiederum reicht auch eine Liste, in der sich die Mitarbeitenden beim Kommen und Gehen eintragen. Wichtig ist jedoch, dass die Arbeitszeiterfassung tatsächlich erfolgt. Einfach nur die Möglichkeit zu bieten, reicht nicht aus.

Das Ende der Vertrauensarbeitszeit?
Nein. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden nicht kontrolliert. Das Ende der Vertrauensarbeitszeit läutet die Pflicht der Arbeitszeiterfassung dennoch nicht ein. Mitarbeitende sind jetzt zwar verpflichtet, ihre gearbeiteten Zeiten zu notieren. Sie werden jedoch nicht vom Arbeitgeber kontrolliert und somit arbeiten sie noch immer auf Vertrauensbasis.

Digitale Arbeitszeiterfassung einführen?
Wir helfen!
Sie möchten Ihren Mitarbeitenden gern ein Tool zur Ver- fügung stellen, mit dem sie den gesetzlichen Regelungen entsprechend ihre Arbeitszeiten notieren können? Dann wenden Sie sich an uns! Wir empfehlen Ihnen gern eine geeignete Lösung und helfen Ihnen bei der Implementie- rung in Ihrem Netzwerk. So drohen Ihnen keine rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung der geltenden Gesetze.